FAQ: Windenergieanlagen

Windenergieanlagen

In der Nähe meines Wohnortes stehen Windenergieanlagen. Manchmal beobachte ich, dass sie sich nicht drehen, obwohl es windig ist. Wie kommt das?

Die Windgeschwindigkeit schwankt schon auf wenigen Metern sehr stark. Deswegen ist die eigene Wahrnehmung nicht immer vergleichbar mit den Windbedingungen am Standort der Anlage. Eine WEA benötigt möglichst stetige Windverhältnisse: je höher man sie baut, desto weniger Turbulenzen gibt es.
Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, warum eine WEA stillstehen kann.
 

  • Zu wenig Wind: Die Rotoren der WEA drehen sich erst ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s (Windstärke 2). Zu viel Wind: Bei zu hoher Windgeschwindigkeit (ab ca. 28 m/s – Windstärke 10) wird die Belastung für die WEA zu groß. Dann dreht sich die Anlage „aus dem Wind“ und schaltet automatisch ab.
  • Wartungsarbeiten: Die unterschiedlichen Bauteile einer WEA werden in unterschiedlichen Zyklen regelmäßig vom Hersteller gewartet. Während dieser Zeit bleibt die Anlage außer Betrieb.
  • Reparaturarbeiten: Durch die Vielzahl und die Komplexität gerade der elektronischen Bauteile können kleine Fehler auftreten, durch die eine WEA „außer Betrieb geht“. Diese werden entweder über die Leitwarte des Herstellers per Fernzugriff oder durch einen Monteur vor Ort behoben.
  • Schattenwurfabschaltung: Überschreitet eine WEA zulässige Grenzwerte bzgl. des tatsächlichen Schattenwurfs, schaltet sie sich automatisch ab.
  • Vereisung: Nebel, Eisregen oder Schnee können bei Temperaturen unter 0°C zu Eisansatz führen. Diesen erkennt die WEA und geht automatisch außer Betrieb.
  • Abschaltung aufgrund zu schwacher Netze: Prinzipiell kann eine WEA aufgrund zu geringer Stromnachfrage bzw. zu hoher Einspeisung an erneuerbaren Energien kurzfristig außer Betrieb gehen. Dieser Fall tritt vermehrt in industrieschwachen Regionen mit großen Windparks auf.

Wie groß ist der Schattenwurf der Windenergieanlage?

Die WEA verursacht durch ihre Rotordrehung einen periodisch auftretenden, beweglichen Schattenwurf, der als Immission gemäß §3 Abs. 2 BImSchG zu werten ist. Der Schattenwurf ist abhängig vom Sonnenstand, den Wetterbedingung und der Stellung des Rotors (und damit der Windrichtung). Die WEA wird außer Betrieb gesetzt, wenn das reale jährliche (8 Stunden pro Jahr) oder tägliche Schattenkontingent (30 Minuten pro Tag) je Immissionspunkt ausgeschöpft ist.

Wie hoch sind die Schallemissionen der Windenergieanlage?

Beim Bau einer WEA müssen im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens umfassende baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Grundlage zur Prüfung der Schallemissionen ist die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm), in der jeweils konkrete Vorgaben für Geräuschpegel festgelegt sind und nicht überschritten werden dürfen. Im Außenbereich darf bei Wohngebäuden nachts die Belastung nicht größer als 45 dB(A). Dies entspricht ungefähr dem Geräuschpegel in einem ruhigen Büro. Der einzuhaltende Grenzwert richtet sich nach dem Charakter des umliegenden Gebietes. In reinen Wohngebieten darf die Belastung bspw. nicht höher als 35 dB(A) sein. Andernfalls wird die WEA nachts schallreduziert, d.h. mit geringerer Leistung betrieben.

Ist der Vogel- und Fledermausschutz gewährleistet?

Die Belange des Artenschutzes wurden selbstverständlich im Rahmen der Genehmigungsverfahren der WEA berücksichtigt. Die Gefährdung einzelner Vögel oder Fledermäuse kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Vergleichbar mit Straßen oder Hochspannungsleitungen kann auch bei WEA kein hundertprozentiger Schutz garantiert werden. Das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen wurde im Vorfeld der Genehmigungsverfahren ausgiebig untersucht. Sowohl für Fledermausfauna als auch für die Vogelwelt besteht an diesem Windenergiestandort ein äußerst geringes Gefährdungspotential. Aus diesem Grund bestanden keine Einwände gegen die WEA.

Wie hoch ist die Lebensdauer der WEA?

Die Lebensdauer der WEA ist mit 20 Jahren angesetzt. Die meisten Bauteile halten aber 20 Jahre und länger. Nach der rund 20-jährigen Betriebszeit werden die Anlagen voraussichtlich abgebaut und entsorgt und die Grundstücke in den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt.

Was passiert bei unvorhergesehen Beschädigungen der Windenergieanlage durch Blitzeinschlag oder Feuer?

Derartige Schäden sind im Rahmen der für diese Anlage abgeschlossenen Maschinenversicherung abgesichert. Der Ausfallschaden wird von der Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung erstattet.