Welche Seiten der Vertragsunterlagen bleiben bei mir? Welche schicke ich an den Darlehensnehmer?

Bitte unterzeichnen Sie den Zeichnungsschein sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) an den angegebenen Stellen und senden Sie diese beiden Unterlagen an den Darlehensnehmer zurück. Bewahren Sie eine Ausfertigung des VIB unterzeichnet bei Ihren Unterlagen auf.

Nachrangdarlehen

Wer kann ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Natürlichen Personen sowie juristischen Personen kommen als Darlehensgeber in Betracht. Juristische Personen müssen von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden.

Ist das Beteiligungsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?

Das jeweilige Beteiligungsvolumen entnehmen Sie bitte der einzelnen Projektseite. Bei Überzeichnung behält sich der jeweilige Darlehensnehmer vor, die überschüssigen Zeichnungsanträge abzulehnen.

Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrages beachten?

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.

Warum muss ich im Beteiligungsprozess Angaben zur Angemessenheit und zum Einkommen bzw. Vermögen machen?

Schwarmfinanzierungs-Angebote in dieser (prospektfreien) Ausgestaltung sind nur zulässig, wenn die Erkundigungen, die in § 2a VermAnlG zwingend vorgesehen sind, eingeholt werden und bestimmte Investitionsschwellen nicht überschritten werden.

Hierbei ist die Investitionssumme von € 1.000,00 uneingeschränkt zulässig. Im Übrigen besteht eine generelle Investitionsgrenze bis maximal € 10.000,00, wenn der Anleger im Rahmen einer Selbstauskunft entweder bestätigt, dass er über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens € 100.000,00 verfügt oder der Investitionsbetrag den zweifachen Betrag des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des jeweiligen Anlegers nicht überschreitet.

Die eueco GmbH als Plattformbetreiberin ist wiederum aufgrund der Regelung des § 16 Abs. 3a FinVermV verpflichtet, auf der Plattform diese Selbstauskünfte beim Anleger abzufragen.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommen. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig und unterzeichnet zurücksenden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der Darlehensnehmerin abschließen und von der attraktiven Verzinsung profitieren können.

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen von der Darlehensnehmerin mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Darlehensvertrag wird eine Einzahlungsfrist bestimmt. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich der Darlehensnehmer vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit vergriffen. Stellen Sie also sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto des Darlehensnehmers eingeht.

Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?

Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und der Darlehensnehmer behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist der Darlehensnehmer den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit des Darlehens möglich.

Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?

Der Nachrangdarlehensgeber tritt durch die im Nachrangdarlehen enthaltene qualifizierte Rangrücktrittsklausel mit seiner Forderung auf Rückzahlung und Verzinsung hinter die Ansprüche der anderen Gläubiger der Darlehensnehmerin (Gesellschaft) zurück, und zwar gem. § 39 Abs. 2 InsO im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO bezeichneten Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass der Nachrangdarlehensgeber im Insolvenzfall und im Falle der Liquidation erst nach allen Fremdgläubigern der Gesellschaft befriedigt wird. Forderungen aus dem Nachrangdarlehensvertrag können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Die Ansprüche auf Rückzahlung sowie auf Verzinsung können auch nicht geltend gemacht werden, solange und soweit hierdurch die Insolvenz der Gesellschaft herbeigeführt werden würde.

Die Gewährung des Nachrangdarlehens stellt in rechtlicher Hinsicht keine unternehmerische Beteiligung dar. Sie ist allerdings bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise einer unternehmerischen Beteiligung gleichzusetzen. Es besteht das Risko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.

Hinsichtlich der Risiken im Übrigen wird auf die Angaben im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen, das von jedem Nachrangdarlehensgeber vor der Investitionsentscheidung gelesen werden muss.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.

Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.

Habe ich als Darlehensgeberin Mitbestimmungsrechte?

Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Meine Beteiligung" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben.

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Welche Seiten der Vertragsunterlagen bleiben bei mir? Welche schicke ich an den Darlehensnehmer?

Bitte unterzeichnen Sie den Zeichnungsschein sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) an den angegebenen Stellen und senden Sie diese beiden Unterlagen an den Darlehensnehmer zurück. Bewahren Sie eine Ausfertigung des VIB unterzeichnet bei Ihren Unterlagen auf.

Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?

Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag gilt als Ihr Angebot an uns. Durch unsere Gegenzeichnung nehmen wir dieses Angebot an, und durch das Einstellen in den geschützten Kundenbereich und E-Mail-Benachrichtigung lassen wir Ihnen die Vertragsannahme zugehen. Damit ist der Vertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend.

Ein zweites Original hat also keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, sondern dient nur zur Dokumentation. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. drucken.

Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?

Bitte nehmen Sie keine Änderungen im ausgedruckten Vertrag vor. Handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Verträge werden zurückgewiesen.

Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?

Eine nachträgliche Änderung des Nachrangdarlehensbetrags ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag von dem Darlehensnehmer geändert werden?

Nein, der Darlehensnehmer kann den von Ihnen angegebenen Darlehensbetrag nicht von sich aus ändern.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Insoweit wird auf die Widerrufsbelehrung im jeweiligen Zeichnungsschein verwiesen.

Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Der Vertrag kann vor Ablauf der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden und nicht auf Dritte übertragen werden. Genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Informationsunterlage des einzelnen Beteiligungsprojekts.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf den oder die Erben über. In diesem Fall ist die Erbenstellung vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen.